Zur Terminabsprache
, wir machen Euch stark.
Sachverständig und begutachtet.
(Foto von Ansichtssache – Britta Schröder)
Fachlich bestens aufgestellt.
(Foto von Ansichtssache – Britta Schröder)
Einschätzungen für Gerichte und  Institutionen.
Zur Terminabsprache
, wir helfen euch.

Sachverständigentätigkeit und
gutachterliche Leistungen

Ergänzend zur psychotherapeutischen Tätigkeit können in unserer Praxis sachverständige Leistungen und gutachterliche fachliche Einschätzungen übernommen werden.


Dabei handelt es sich nicht um reguläre Leistungen im Rahmen einer laufenden psychotherapeutischen Behandlung, sondern um eigenständige fachliche Aufträge mit gesonderter Fragestellung, eigenem Verfahrensrahmen und gesonderter Beauftragung.


Mögliche Bereiche sind insbesondere familiengerichtliche und strafrechtliche Fragestellungen sowie fachliche Einschätzungen für Gerichte und andere Institutionen.


Die Übernahme erfolgt ausschließlich nach gesonderter Anfrage, gesonderter Vereinbarung oder gerichtlicher Beauftragung und nur nach Prüfung der fachlichen Zuständigkeit, der konkreten Fragestellung sowie der zeitlichen Umsetzbarkeit.


Gutachterliche Leistungen unterscheiden sich in Inhalt, Umfang und organisatorischem Rahmen deutlich von therapeutischen Leistungen. Je nach Auftrag können hierzu insbesondere Aktenstudium, Exploration, diagnostische Einordnung, schriftliche Ausarbeitung sowie gegebenenfalls die Erörterung im gerichtlichen oder institutionellen Kontext gehören.


Gutachterliche Tätigkeiten sind nicht Bestandteil der regulären psychotherapeutischen Versorgung und werden daher nicht über die üblichen Therapiehonorare abgebildet.